Das Jugendschutzgesetz (Stand 2021)

28.09.2021 | Blog

Schützende Hände über Familie aus Papier

Im Rahmen der Änderung des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) in diesem Jahr (2021) hat das KRF am 26.07 die Informationsveranstaltung “Jugendschutz und Digitalisierung – eine Trendwende” ausgerichtet. Innerhalb dieser haben unsere zwei Gäste Jutta Croll und Torsten Krause uns einen Überblick über die aktuelle Lage in Bezug auf eben diese Thematik gegeben.

Torsten Krause

Torsten Krause ist Politiker und Kinderrechtsexperte. Er war zwischen 2004 und 2014 Mitglied des Landtages Brandenburg.

Jutta Croll

Jutta Croll ist Vorsitzende der Stiftung „Digitale Chancen“, zudem leitet sie das Projekt Kinderschutz und Kinderrechte in der digitalen Welt (im Auftrag) des Bundesministeriums für Senioren, Frauen, Kinder und Jugend. 

Allgemeines 

Das Jugendschutzgesetz stammt aus dem Jahre 2002 und soll Kinder und Jugendliche im Bereich der Öffentlichkeit und in ihrem Umgang mit den unterschiedlichen Medien schützen. Eine Neuerung war laut unseren Experten von Nöten, weil sich im Laufe der Zeit mit der fortschreitenden Entwicklung der Gesellschaft auch die Medien bzw. der Umgang mit Medien verändert hat. So gibt es beispielsweise heutzutage unterschiedliche Medien und Formate, die es früher in dieser Form nicht gab. 

Die Neuerungen 

Die Neuerungen des Jugendschutzgesetzes sehen im allgemeinen drei Veränderungen vor: mehr Schutz, mehr Orientierung und mehr Rechtsdurchsetzung. 

Zunächst soll mehr Schutz im Bereich der digitalen Medien gewährleistet werden. Besonders werden hier die so genannten Interaktionsrisiken betont. 

„Kinder und Jugendliche sind sogenannten Interaktionsrisiken im Netz verstärkt ausgesetzt. Dazu gehören Cybergrooming (Anbahnung sexueller Gewalt im Internet), missbräuchliches Sexting (ungewollte Verbreitung von Textnachrichten, Filmen oder Fotos mit selbstgefertigten sexuellen Texten oder Darstellungen von sich) oder die ungewollte Konfrontation mit Pornografie. Ein erhebliches Risiko stellen sexuelle Übergriffe durch andere Kinder oder andere Jugendliche dar. Hierzu zählen auch Grenzverletzungen und sexuelle Gewalt mittels digitaler Medien.“ (UBSKM, 2019).


Des Weiteren soll für mehr Orientierung gesorgt werden. Hierbei ist es wichtig, dass nicht nur die Restriktionen, sondern auch die Chancen der digitalen Medien in den Vordergrund gebracht werden. Allgemein gefasst, soll ein einheitlicher Orientierungsrahmen für Kinder und Erziehungsverantwortliche durch die Kennzeichnung von Inhalten generiert werden. 

Als letztes wird das Jugendschutzgesetz um Aspekte der Rechtsdurchsetzung erweitert. Hierbei wird eine Bundeszentrale für Kinder und Jugendschutz generiert, die die Maßnahmen der Orientierung koordinieren soll. Zudem richtet diese Zentrale einen Beirat ein, welchem (bis zu) zwölf Personen angehören sollen, „die sich in besonderer Weise für die Verwirklichung der Rechte und den Schutz von Kindern und Jugendlichen einsetzen“. Dabei wird die angemessene Interessenvertretung der Kinder gewährleistet, indem drei dieser 12 Sitze explizit Kindern zugeteilt werden. 

Fazit 

Zuletzt haben wir unsere Experten gefragt, inwiefern das neue Jugendschutzgesetz mit den Zielen übereinstimmt, die der UN-Kinderrechte Ausschuss bestimmt hat oder sich wünschen würden. 

„Es könnte noch mehr sein, aber […] es ist das erste Mal, dass wir ein Kinder- und Jugendschutzgesetz haben, was überhaupt einen Bezug zu den Kinderrechten herstellt. […] [Ein Gesetz, dass] den Vorrang des Kindeswohls […] mit hineingenommen hat“ (Croll, J.). 

Auch Torsten Krause ist sich einig: „[Wir] […] machen mit diesem Gesetz einen großen Schritt nach vorne […] natürlich werden nicht alle Aspekte, die der Kinderrechtsausschuss formuliert hat, berücksichtigt, das liegt […] daran, dass natürlich nicht alles im Jugendschutzgesetz zu regeln ist, sondern dass dafür auch andere Rechtskreise zuständig sind […] [.] Wenn sich die Rechtsdurchsetzung jetzt in der Praxis so realisiert, wie es in der Theorie […] möglich ist, dann haben wir eine sehr moderne […] zukunftsgerichtete und eine sehr kindgerechte Situation in Deutschland“ (Krause, T.).

Für weitere Informationen 

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (2021). Bundesamt für Justiz. Jugendschutzgesetz. Abgerufen am 07.09.2021.

Die Aufzeichnung unserer Veranstaltung ‘Jugendschutz und Digitalisierung – eine Trendwende?’ finden sie auf unserem YouTube-Kanal.

Referenz 

Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, UBSKM (2019). Fakten und Zahlen zu sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen. Abgerufen am 03.09.2021.