Rückblick: Online-Podiumsdiskussion „Kinderarbeit und das Lieferkettengesetz“

21.05.2021 | Presse

Mensch macht einen Videoanruf

Im Rahmen der Netzwerkreihe “Gesellschaft Gemeinsam Gestalten!” veranstaltet das KRF (KinderRechteForum) am 18. Mai 2021 von 14 bis 16 Uhr eine kostenlose Online-Diskussion zum Thema “Kinderarbeit und das Lieferkettengesetz”.


Am 18. Mai 2021 fand die erste Diskussionsrunde des KRFs (KinderRechteForum) mit Unterstützung des TÜV Rheinlands im Rahmen der Netzwerkreihe „Gesellschaft Gemeinsam Gestalten“ statt. Angeregt diskutierten dabei die Diskussionsteilnehmer*innen Aileen Böckmann (Fairtrade), Lissa Bettzieche (Deutsches Institut für Menschenrechte), Evelyn Bahn (INKOTA), Martin Kinnen (TÜV Rheinland) und Valentin Kölzer (oikos Köln) über das Thema „Kinderarbeit und das Lieferkettengesetz“. Der vielfältige Mix von Expert*innen aus verschiedenen Fachbereichen und der Wirtschaft ermöglichte es, dass das komplexe Thema aus verschiedenen Perspektiven anschaulich beleuchtet wurde. 

Die Veranstaltung ermöglichte einen Diskurs über die juristischen Dimensionen des geplanten Gesetzesentwurfs sowie dessen potentiellen Auswirkungen auf globale Armut und Menschenrechtsverletzungen. Es folgte eine lebendige Debatte über die Möglichkeiten für Qualitäts- und Risikomanagement sowie zur Perspektive des Verbrauchers, der künftig von dem Gesetz betroffen sein wird. 

Auch wenn es Meinungsverschiedenheiten zur Tragweite und zur Effizienz der geplanten Richtlinien gab, waren sich alle Teilnehmer*innen einig, dass die inhaltliche Ausrichtung des Gesetzes grundsätzlich stimme.  

Grundsätzlich wurde begrüßt, dass deutsche Unternehmen zu größerer Gewissenhaftigkeit bei der Produktion ihrer Güter verpflichtet werden sollen, um ihrer globalen Verantwortung besser nachkommen zu können. 

So steht am Ende der intensiven und an manchen Stellen durchaus kontroversen Diskussion ein positives Fazit: „Das Lieferkettengesetz stellt einen Paradigmenwechsel dar“, stellt etwa Aileen Böckmann fest. Jedoch gäbe es noch viel zu tun. Das Gesetz sei ein guter Anfang, aber auch ein Weg, der weiter gegangen werden müsse. „Das gilt im Besonderen, wenn man Augenmerk auf die Agenda 2030, Klimaziele und existenzsichernde Löhne und Einkommen legt.“, betont die Kinderrechtsexpertin. Dem stimmt auch Evelyn Bahn zu. Sie mahnt an: „Entscheidend ist nun, das Gesetz zu verbessern und nicht immer weiter zu verwässern. Wir müssen einen Appell an die Politik richten, dass es um Menschenrechte geht. Sind die Interessen der Wirtschaft oder die Rechte der Menschen wichtiger?“ 

Optimistischer gibt sich Martin Kinnen. „Das Lieferkettengesetz ist ein guter Schritt in die richtige Richtung”, beurteilt Herr Kinnen und ergänzt zudem: „Viele Lücken der jetzigen Regelungen werden sich in naher Zukunft voraussichtlich durch die EU und internationale Abkommen wie das Pariser Klimaabkommen schließen. Zudem werden erstmals wichtige Pflichten und Konsequenzen für Unternehmen festgeschrieben. Das ist eine Chance!“ Auf den Punkt bringt es Valentin Kölzer: „Wer denkt, dass das Lieferkettengesetz ein wirtschaftlicher Nachteil ist, der verspielt das Ansehen des Wirtschaftsstandort Deutschland!“ 

Die Diskussionsrunde wurde live auf Youtube gestreamt und auch aufgezeichnet. Es besteht somit die Möglichkeit, die Veranstaltung on Demand auf dem Youtube-Kanal des KRF anzuschauen.

Über das KRF

Das KRF ist eine gemeinnützige Organisation mit Sitz in Köln und setzt sich seit 2014 für die Verwirklichung von Kinderrechten ein. Individuelle Hilfe, Lobbyarbeit und Förderung von Engagement sind dabei die drei Grundpfeiler der Tätigkeit. Seit Anfang 2020 ist das KRF zudem gem. §75 SGB VIII öffentlich anerkannter Träger der freien Jugendhilfe und gehört dem Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt (AWO) an. Im Rahmen der bundesweiten Ombudsstelle zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention unterstützt das KRF Kinder, Jugendliche, Familien und Bezugspersonen bei Fragen, Beschwerden und in Notlagen.

Pressekontakt

Carolin Siebert
Information & Kommunikation
KRF KinderRechteForum gemeinnützige GmbH
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