KRF unterstützt Stellungnahme des Netzwerks Kinderrechte zu Frontex-Materialien
23.06.2025 | Presse

Kritik an verharmlosenden Informationsmaterialien für Kinder im Kontext von Abschiebungen
Das KRF schließt sich der Stellungnahme des Netzwerks Kinderrechte Deutschland vom 20. Juni 2025 zu den von der Europäischen Grenzschutzagentur Frontex veröffentlichten Materialien „Mein Leitfaden zur Rückkehr“ ausdrücklich an.
Die an Kinder gerichteten Broschüren, Ausmalhefte, Poster und Videos verharmlosen Abschiebungen und missachten zentrale Prinzipien der UN-Kinderrechtskonvention. Die Darstellung von Rückführungen als „Busfahrt“ oder „Neuanfang mit netten Lehrern und neuen Süßigkeiten“ blendet reale Ängste, Kontrollverlust und mögliche Traumatisierungen systematisch aus. Kinderrechte – wie das Recht auf angemessene Information, Beteiligung, Identität und besonderen Schutz – werden dabei ignoriert oder irreführend dargestellt.
Als Teil des Netzwerks Kinderrechte und in enger Zusammenarbeit mit dessen Gremien teilt das KRF die Forderungen des Netzwerks:
Sofortige Rücknahme der Frontex-Materialien durch den Verwaltungsrat der Agentur.
Eine unabhängige Überprüfung kindbezogener Kommunikationsmittel im Kontext von Flucht und Abschiebung.
Die Entwicklung kindgerechter, menschenrechtskonformer Materialien durch unabhängige Fachstellen.
Die Sicherstellung von Schutzverfahren, die das Kindeswohl vorrangig berücksichtigen – einschließlich psychosozialer Begleitung, Rechtsbeistand und Beschwerdemechanismen.
Das KRF appelliert an die politisch Verantwortlichen in der EU und den Mitgliedstaaten, die Rechte geflüchteter Kinder verbindlich zu achten – in der Praxis ebenso wie in der Kommunikation. Kinder dürfen nicht zu Objekten migrationspolitischer Maßnahmen gemacht werden. Ihre Perspektive, Würde und Schutzbedürftigkeit müssen im Mittelpunkt jeder Entscheidung stehen.
Die vollständige Stellungnahme des Netzwerks Kinderrechte ist hier abrufbar: Stellungnahme vom 20.06.2025.
Über das KRF
Das KRF ist eine gemeinnützige Organisation mit Hauptsitz in Köln und setzt sich seit 2014 für die Verwirklichung von Kinderrechten ein. Individuelle Hilfe, Lobbyarbeit und Förderung von Engagement sind dabei die drei Grundpfeiler der Tätigkeit. Seit Anfang 2020 ist das KRF zudem gem. §75 SGB VIII öffentlich anerkannter Träger der freien Jugendhilfe und gehört dem Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt (AWO) an. Im Rahmen der bundesweiten Ombudsstelle zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention unterstützt das KRF Kinder, Jugendliche, Familien und Bezugspersonen bei Fragen, Beschwerden und in Notlagen.
Pressekontakt
Üwen Ergün
(Vorsitzender der Geschäftsführung des KRF & Sprecher des Netzwerk Kinderrechte)
Fachbereich Kommunikation
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