Interview: "Das Problem ist nicht das Alter – sondern das Geschäftsmodell"
23.03.2026 | Blog
Ein Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche klingt für viele nach einer einfachen Lösung – und findet entsprechend breite Zustimmung. Doch genau darin liegt das Problem, sagt der Digitalexperte Henning Tillmann. Im Interview erklärt er, warum die aktuelle Debatte an den eigentlichen Ursachen vorbeigeht, welche Risiken ein Verbot mit sich bringt und warum die Politik stärker die Geschäftsmodelle großer Plattformen in den Blick nehmen müsste.
KRF: Warum stößt der aktuelle SPD [und der CDU!] Vorschlag auf so viel Kritik?
Henning Tillmann: Zunächst lässt sich feststellen, dass das Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche äußerst populär ist. Laut ZDF-Politikbarometer befürworten 81 % der Befragten dieses Vorhaben. Es klingt auch nach einer einfachen Lösung, vor allem für Eltern, die in Debatten mit ihren Kindern deutlich einfacher auf ein allgemeines Verbot verweisen könnten.
Schaut man sich die Vorstöße von SPD und CDU aber genauer an, ergeben sichviele Fragen und Kritikpunkte. Und die sind massiv: Rechtlich ist der Vorschlag alles andere als leicht umsetzbar und technisch wird bei der SPD auf die EUDI- Wallet gesetzt, die es nicht einmal gibt. Die CDU wollte das Verbot schon länger auf dem Parteitag Ende Februar beschließen, die SPD ist ihr dann überraschend Mitte Februar zuvor gekommen. Es ist halt Superwahljahr.
KRF: Welche Probleme löst ein Verbot? Welche nicht?
Henning Tillmann: Es ist zweifelsohne eine einfache Lösung für ein komplexes Problem. Tritt ein Verbot in Kraft, brauche ich mich um die Ursache auch nicht mehr kümmern. Doch genau hier wäre Politik gefragt! Suchtfaktoren wie Doom-Scrolling und algorithmische Unterstützung von Desinformationen sind inhärente Eigenschaften von Geschäftsmodellen, die äußerst problematisch sind. Dadurch werden soziale und psychologische Probleme erschaffen oder verstärkt – nicht nur bei Kindern und Jugendlichen. Und ich möchte auch klar unterscheiden: Social Media an sich ist nicht das Problem. Es gab diese Probleme nicht bei StudiVZ, SchülerVZ oder dem klassischen Facebook von 2005 oder 2010. Es geht um Big Tech, die sehr großen Online-Plattformen und deren Geschäftsmodelle. Die SPD hat dies zwar in ihrem Papier zumindest erwähnt, sich bei der konkreten Lösung aber auf die Abkürzung – die Regulierung von Kindern und Jugendlichen – fokussiert.
KRF: Welche Perspektive kommt in der aktuellen Debatte zu kurz?
Henning Tillmann: SPD und CDU sprechen über die Betroffenen und nicht mit den Betroffenen. Das war alles schon einmal besser und ist in digitalpolitischen Fragen ein Rückfall ins Vorgestern. Die Bundesschülerkonferenz wendet sich gegen das Verbot, digitalpolitische Akteure sind besorgt und Rechtsexpertinnen und -experten äußern große Zweifel. Alle drei Gruppen hätten eingebunden werden müssen, bevor so ein hehres Ziel ausgegeben wird.
KRF: Was wissen wir über suchterzeugende Mechanismen und die Geschäftsmodelle der Big Tech Unternehmen?
Henning Tillmann: Das Geschäftsmodell der großen Tech-Unternehmen basiert im Kern auf Aufmerksamkeit: Je länger Menschen auf einer Plattform bleiben und je häufiger sie zurückkehren, desto mehr Daten entstehen und desto mehr Werbung kann verkauft werden. Daraus ergibt sich ein starker ökonomischer Anreiz, Produkte so zu designen, dass sie möglichst bindend wirken. Zentral sind dabei algorithmische Empfehlungssysteme. Plattformen analysieren kontinuierlich, welche Inhalte Nutzerinnen und Nutzer besonders lange anschauen, liken oder teilen. Auf dieser Basis werden Feeds personalisiert und so zusammengestellt, dass sie möglichst viel Engagement erzeugen. Hinzu kommen Designmechanismen wie endloses Scrollen, Autoplay oder Push-Benachrichtigungen. Viele dieser Elemente nutzen Prinzipien aus der Verhaltenspsychologie: Man weiß nie, ob der nächste Inhalt besonders spannend ist und bleibt deshalb weiter dran. Plattformen testen zudem kontinuierlich neue Funktionen über groß angelegte Experimente, um herauszufinden, welche Gestaltung die Nutzungsdauer weiter erhöht. Wichtig ist deshalb: Das Problem liegt weniger bei einzelnen Inhalten, sondern in der Logik des Systems.
KRF: Instagram, TikTok und Snapchat erlauben Accounts erst ab 13 Jahren. Was spricht dagegen, diese existierende Zugangsbeschränkung bis 14 gesetzlich zu verankern?
Henning Tillmann: Dagegen spricht vor allem, dass eine gesetzliche Anhebung auf 14 das Kernproblem nicht löst, aber hohe Kollateralschäden erzeugt und in der Praxis schwer sauber umzusetzen ist. Ich sehe hier vor allem vier Argumente.
Erstens: Durchsetzung heißt zwangsläufig Altersverifikation, also mehr Datenerhebung, neue Missbrauchsrisiken, mehr Hürden auch für unproblematische Nutzung. Für Kinder- und Jugendrechte ist das ein heikles Trade-off: Schutz wird mit zusätzlicher Überwachung und Ausschluss erkauft. Außerdem liefere ich Big Tech ein großes Datengeschenk in Form einer Verifikation aller Accounts frei Haus: Denn nicht nur 16-Jährige müssen ihre Accounts validieren, sondern auch 30- oder 60-Jährige. Vor wenigen Tagen haben knapp 400 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler vor eben genau diesen Altersverifikationen gewarnt.
Zweitens: Es ist leicht zu umgehen. Kinder, die unbedingt reinwollen, nutzen heute schon Fake-Geburtsdaten, Accounts der Eltern, Zweitgeräte oder VPNs. In Australien, wo es so ein Verbot gibt, ist dies zu beobachten.
Drittens: Es trifft auch sinnvolle Nutzung. Social Media ist nicht nur Zeitverschwendung, sondern Kommunikationsraum und Informationskanal. Für beispielsweise queere Jugendliche, junge Menschen mit chronischen Krankheiten oder Jugendliche in ländlichen Räumen sind solche Räume echte Teilhabe- Infrastruktur. Eine starre Altersgrenze ist ein grobes Instrument, das diese Vorteile pauschal kappt.
Viertens: Es nimmt Druck von den Plattformen. Wenn Politik primär am Alter schraubt, entsteht der Eindruck, das Problem wäre die fehlende Entwicklungsreife von jungen Menschen statt der Geschäftsmodelle der Plattformen.
KRF: Auch Erwachsene mit Medienkompetenz können eine Social Media Sucht entwickeln. Wie müsste die Medienbildung verändert werden, um suchterzeugenden Algorithmen etwas entgegenzusetzen?
Henning Tillmann: Die Tatsache, dass selbst Erwachsene mit hoher Medienkompetenz problematische Nutzungsmuster entwickeln können, verdeutlicht die Grenzen klassischer Medienbildung. Diese konzentriert sich oft auf die Vermittlung von Inhalten und Quellenkritik, vernachlässigt aber die technischen und ökonomischen Funktionsweisen von Plattformen. Nutzerinnen und Nutzer müssen erkennen, dass Feeds nicht neutral sind, sondern durch Empfehlungssysteme kuratiert werden, die auf maximales Engagement abzielen. Das Bewusstsein dafür, dass Inhalte gezielt ausgewählt werden, um Aufmerksamkeit zu binden, ermöglicht es ihnen, diese Mechanismen besser einzuordnen und bewusster damit umzugehen. Es ist wichtig, praktische Strategien zur digitalen Selbstregulation zu vermitteln. Dazu gehören beispielsweise das bewusste Abschalten von Benachrichtigungen, die Nutzung von Zeitlimits, die Kuratierung des eigenen Feeds und das bewusste Einplanen von Offline-Phasen. Medienkompetenz bedeutet in diesem Kontext nicht nur Wissen, sondern auch konkrete Handlungsmöglichkeiten.
Gleichzeitig darf Medienbildung nicht überfrachtet werden. Bildung allein kann die strukturellen Probleme der Plattformökonomie nicht lösen. Sie ist ein wichtiger Baustein, muss aber durch klare Regeln für Plattformdesign, Datenverarbeitung und algorithmische Empfehlungssysteme ergänzt werden. Nur so entsteht ein Umfeld, in dem Medienkompetenz tatsächlich wirksam werden kann.
KRF: Gibt es internationale oder historische Beispiele, von denen Deutschland lernen könnte?
Henning Tillmann: Australien ist mit dem ersten Verbot für Kinder und Jugendliche das Versuchslabor der Welt. Aktuell beginnen Studien, die vermutlich Ende dieses Jahres erste Ergebnisse bringen werden. Es wäre klug, diese zumindest abzuwarten. Wie bereits erwähnt, enden die Probleme der Plattform-Geschäftsmodelle auch nicht mit dem Erreichen des 16. Lebensjahres. Tatsächlich muss man bei der Frage gar nicht so weit in die Ferne schauen, die Antwort kann hier nur Europa sein. Mit dem Digital Services Act (DSA) ist zumindest eine gute Grundlage vorhanden. Wir haben die Pflichten auf dem Papier, doch die spürbare Veränderung im Alltag bleibt bislang begrenzt. Das liegt nicht nur an fehlender Durchsetzung, sondern auch daran, dass einige Anforderungen noch zu unkonkret sind und sich Plattformen in Graubereichen bewegen. Der geplante Digital Fairness Act (DFA) könnte diese Logik schärfen – aber aus einer anderen Ecke: Verbraucherschutz. Bereits in diesem Jahr sollen u. a. Dark Patterns, Addictive Design, Influencer-Marketing und unfaire Personalisierung adressiert werden. Ich hoffe auf viel Mut innerhalb des EU-Parlaments und der EU-Kommission, sich dem Kern des Problems anzunehmen.
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Henning Tillmann ist selbständiger Diplom-Informatiker, Transformationsberater und Softwareentwickler. Er ist seit 2010 digitalpolitisch aktiv und war u. a. Mitglied des Beirats Digitalstrategie der Bundesregierung (2022-2025) und Vorsitzender von D64 – Zentrum für digitalen Fortschritt e.V. (2018-2022). Henning Tillmann ist Mitglied der SPD.
Wir bedanken uns ganz herzlich für dieses Interview!
Über das KRF
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