Finger zeigt auf Kinderrechts-Plakat

Recht auf gewaltfreie Erziehung

Kind wird von Eltern beschimpft

Kinder haben das Recht auf Schutz vor Gewalt und Vernachlässigung in der Erziehung. Das bedeutet, dass ihre Eltern oder Erziehungsberechtigten sie weder schlagen noch verbal beleidigen dürfen.  

Ferner muss der Staat für eine entsprechende Gesetzeslage und Schutzmaßnahmen sorgen.  

Sollte es leider doch passieren, dass Kinder zuhause Gewalt erfahren, haben sie das Recht auf Hilfe – beispielsweise, indem sie in ein Wohnheim umziehen oder bei einer Pflegefamilie leben können. In diesem Fall muss überprüft werden, ob es Kindern in ihrem Zuhause gut geht.  

Kinder, die bereits Gewalt erlebt haben, müssen besonders geschützt werden.  

In Deutschland gibt es jedes Jahr tausende Fälle von Misshandlungen von Kindern. Sie haben den Verdacht, dass ein Kind körperliche, psychische oder sexualisierte Gewalt erfährt? Melden Sie sich beim KRF. Wir beraten Sie dabei, was Sie in diesem Fall tun können.  

(UN-Kinderrechtskonvention: Artikel 19, 20, und 25)  

Weitere UN-Kinderrechte im Überblick



Das Hilfsangebot des KinderRechteForums
für Kinder und Jugendliche in Notlagen

helpando – ins Leben gerufen durch das KRF – ist eine digitale Ombudsstelle und damit die Plattform, die Kindern und Jugendlichen bei Problemen hilft und stets zur Stelle ist, wenn Kinderrechte verletzt werden.

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Hilfe für Bezugspersonen

Lassen Sie sich von unserer Ombudsstelle beraten, wenn Sie einem Kind helfen oder es schützen möchten.

Wir schauen zusammen, wie wir die Rechte des betroffenen Kindes schützen können.

Um uns zu kontaktieren, stehen Ihnen zahlreiche Möglichkeiten zur Verfügung.