Finger zeigt auf Kinderrechts-Plakat

Recht auf Schutz im Krieg und auf der Flucht

Geflüchtete Kinder

Niemand darf Kinder gegen ihren Willen ins Ausland bringen oder dort festhalten.

Sollten Kinder aus ihrer Heimat flüchten, haben sie das Recht auf Schutz und Hilfe, beispielsweise während der Flucht vor Krieg, Verfolgung oder Klimawandel. Wenn sie ohne deine Eltern geflüchtet sind, müssen der Staat oder andere Organisationen ihnen helfen, zu ihrer Familie zurückzukehren. Dabei müssen stets ihre Menschenrechte gewahrt werden und humanitäre Hilfe geleistet werden.

Kinder dürfen niemals im Krieg mit Waffen aktiv sein, vor allem, wenn sie jünger als 15 Jahre sind. Kinder, die von einem bewaffneten Konflikt betroffen sind, müssen besonders geschützt werden.

Falls Sie ein Kind kennen, dass nicht mit seinen Eltern zusammengeführt wird, hilft das KRF gerne weiter und berät sie vor allem zu rechtlichen Fragen.

(UN-Kinderrechtskonvention: Artikel 11, 22 und 38)

Weitere UN-Kinderrechte im Überblick



Das Hilfsangebot des KinderRechteForums
für Kinder und Jugendliche in Notlagen

helpando – ins Leben gerufen durch das KRF – ist eine digitale Ombudsstelle und damit die Plattform, die Kindern und Jugendlichen bei Problemen hilft und stets zur Stelle ist, wenn Kinderrechte verletzt werden.

Stark für dich: vertraulich, kostenlos und deutschlandweit.

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Hilfe für Bezugspersonen

Lassen Sie sich von unserer Ombudsstelle beraten, wenn Sie einem Kind helfen oder es schützen möchten.

Wir schauen zusammen, wie wir die Rechte des betroffenen Kindes schützen können.

Um uns zu kontaktieren, stehen Ihnen zahlreiche Möglichkeiten zur Verfügung.