Recht auf Schutz vor wirtschaftlicher und sexueller Ausbeutung
Kinder haben das Recht, vor schlechten Arbeitsverhältnissen (Kinderarbeit), sexuellem Missbrauch in allen Formen, Entführung und Ausbeutung geschützt zu werden. Darunter fällt auch der Kinderhandel.
Insbesondere sollen Kinder vor sexuellen Handlungen oder pornografischen Darstellungen und Prostitution geschützt werden.
Falls Kinder misshandelt, vernachlässigt oder ausgebeutet wurden, haben sie das Recht auf Hilfe – zum Beispiel durch Unterstützung bei der Befreiung aus Gefangenschaft und eine therapeutische Behandlung.
Wenn Kinder oder Jugendliche arbeiten möchten, muss die Arbeit gut für deine Gesundheit und Bildung sein. Die Arbeit muss außerdem sicher und fair bezahlt sein. Der Staat muss entsprechende Gesetze erlassen, beispielsweise ein Mindestalter, Regelungen der Arbeitszeiten und mögliche Strafen, falls dagegen verstoßen wird.
Sie haben den Verdacht, dass ein Kind ausgebeutet wird? Sprechen Sie mit uns! Das KRF hilft gerne weiter.
(UN-Kinderrechtskonvention: Artikel 32, 34, 35, 36 und 39)
Weitere UN-Kinderrechte im Überblick
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Hilfe für Bezugspersonen
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Wir schauen zusammen, wie wir die Rechte des betroffenen Kindes schützen können.
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